Was ist eine Fahrraddiebstahlversicherung?
Ob Radrennfahrer, Beachcruiser, Citybiker, City-Messenger, Mountainbiker oder E-Bike-Genussfahrer - egal welcher Typ Radfahrer Sie sind, mit der Merkur Fahrraddiebstahlversicherung ist Ihr Fahrrad inklusive fix montiertem Zubehör wie Bremsen oder Sattel gegen Diebstahl in Europa im geografischen Sinn versichert.
Merkur Fahrraddiebstahlversicherung ohne Selbstbehalt
Ihr Fahrrad inklusive fest montiertem Zubehör ist bis zu einem Wert von 5.000,- Euro ohne Selbstbehalt gegen Diebstahl versichert.
Merkur Fahrraddiebstahlversicherung mit Selbstbehalt
Mit einer geringeren Prämie ist Ihr Fahrrad inklusive fest montiertem Zubehör bis zu einem Wert von EUR 5.000,– mit einem 20%igen Selbstbehalt gegen Diebstahl versichert.
Welche Möglichkeiten kann Ihnen eine Merkur Fahrraddiebstahlversicherung bieten?
Bei der Darstellung handelt es sich um eine allgemeine Übersicht möglicher Leistungen der von Merkur hierzu angebotenen Tarife. Welcher Merkur Tarif für Sie geeignet ist und welche Leistungen der gewählte Tarif beinhaltet, erfahren Sie von Ihrem Berater.
Für alle Räder & E-Bikes
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Häufige Fragen
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Welche Sachen sind in der Fahrraddiebstahlversicherung versichert?
Versicherungsschutz besteht für ein Fahrrad (auch E-Bike) inklusive fest montiertem Zubehör wie Bremsen, Klingel, Sattel oder Ähnliches.
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Wo gilt die Fahrraddiebstahlversicherung?
Der örtliche Geltungsbereich ist Europa im geografischen Sinn.
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Welche Schäden sind in der Fahrraddiebstahlversicherung enthalten und was wird geleistet?
Versichert sind Sachschäden an den versicherten Sachen durch Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung im Sinne der jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen. Versichert ist auch der Diebstahl von einzelnen Komponenten (Teildiebstahl).
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Wie hoch ist die Entschädigung im Schadensfall?
Die Ersatzleistung ist mit der beantragten Versicherungssumme begrenzt. Im Schadensfall wird die durch Alter und Abnützung des Fahrrades gegebene Wertminderung wie folgt in Abzug gebracht:
• 0% in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum
• 10% vom 7. bis 12. Monat ab Kaufdatum
• 20% im 2. Jahr ab Kaufdatum
• 30% im 3. Jahr ab Kaufdatum
• 40% im 4. Jahr ab Kaufdatum
• 50% im 5. Jahr ab KaufdatumBei der Variante mit Selbstbehalt wird zusätzlich der Selbstbehalt in der Höhe von 20% von der Entschädigungsleistung in Abzug gebracht.
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