Gesundheit
Was ist eine private Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung bietet Ihnen neben der gesetzlichen Versicherung von Gesundheitsrisiken viele weitere Leistungen und Annehmlichkeiten.
Mit der privaten Krankenversicherung der Merkur können Sie selbst den Weg zum persönlichen Wohlbefinden wählen.
Die unterschiedlichen Tarifvarianten der Merkur Versicherung bieten dabei eine breite Palette von Möglichkeiten wie freie Arztwahl, freie Wahl des Krankenhauses oder die Wahl zwischen Schul- und Ganzheitsmedizin. So können Sie selbstbestimmt leben und selbst über Ihre Gesundheit bestimmen.
Ihre Versicherung für Ihr individuelles Wohlbefinden
Merkur Sonderklasse
Merkur Privatarzt
Merkur Novum
Merkur MyAssist
Welche Möglichkeiten kann Ihnen eine private Krankenversicherung bieten?
Ideale Ergänzung staatlicher Versorgung
Freie Arztwahl bei ambulanten Arztbesuchen
Privat-Klassezimmer im Krankenhaus
Freie Wahl von Schulmedizin und/oder Alternativmedizin
Freie Wahl des Krankenhauses
Europa- und Weltdeckung
Merkur Module für das Wunder Mensch
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Häufige Fragen
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Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zum staatlichen Gesundheitssystem. Definierte Leistungen werden übernommen, welche die Sozialversicherung nicht oder nur teilweise abdeckt.
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Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung an?
Der Leistungsumfang hängt vom gewählten Tarif ab. Unsere breite Tarifpalette bietet die freie Krankenhauswahl, alternative Behandlungsmethoden, Zuzahlungen im Pflegefall und vieles mehr.
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Bis zu welchem Alter und für wen ist eine private Krankenversicherung möglich?
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich für Personen von der Geburt bis zum 70. Lebensjahr möglich, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz hat.
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Warum sind Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss zu beantworten?
Die Prämienberechnung erfolgt individuell für jeden Kunden und die Gesundheitsfragen dienen zur Einschätzung des Risikos für den Versicherer.
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Wie funktioniert die Kostenerstattung bei der privaten Krankenversicherung?
Im Rahmen eines stationären Aufenthaltes in einem österreichischen Vertragskrankenhaus erfolgt eine Direktverrechnung zwischen der Merkur und dem Vertragskrankenhaus gemäß dem gewählten Tarif. Die ambulanten Leistungen wie z.B. Arztbesuche, Medikamente, Brillen etc. werden nach dem vertraglich vereinbarten Rückvergütungssatz nach Rechnungseinreichung ausbezahlt.
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Deckt die private Krankenversicherung bei einem Impfschaden?
Bei derartigen Fällen wird - wie auch bei anderen Versicherungsfällen - eine Einzelfallprüfung vor-genommen. Für den Fall, dass aufgrund einer Impfung im Allgemeinen oder einer Off-Label-Impfung ein Impfschaden eintritt und die Prüfung ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne der oben angeführten Punkte vorliegt, werden wir - nach derzeitigem Stand und den für Ihren Vertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen - in den Versicherungsfall eintreten.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für die Teilnahme an Impfstudien.
Allfällige Impfschäden in Österreich werden durch das Impfschadengesetz geregelt. -
Wird man nach einem Impfschaden im Krankenhaus/vom Arzt behandelt greift zunächst die gesetzliche Krankenversicherung?
Allfällige Impfschäden in Österreich werden durch das Impfschadengesetzt geregelt.
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Verfügt man über eine private Krankenversicherung (z.B. Sonderklasse) und wird nach einem Impfschaden im Krankenhaus behandelt, sind dann die vereinbarten Leistungen gedeckt?
Für den Fall, dass aufgrund einer Impfung im Allgemeinen oder einer Off-Label-Impfung ein Impf-schaden eintritt und die Prüfung ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne der oben angeführten Punkte vorliegt, werden wir - nach derzeitigem Stand und den für Ihren Vertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen - in den Versicherungsfall eintreten.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für die Teilnahme an Impfstudien. -
Muss man zwischen Impfschaden, Impfreaktion und Post-/Long-COVID-Symptomen unterscheiden?
Bei einem echten Impfschaden bildet in der Regel ein vom Sozialministeriumservice in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten die Grundlage für die Feststellung eines Impfschadens. Wird der Impfschaden seitens der Bundesregierung anerkannt, muss der Kunde uns dies melden, damit die bereits getätigten Leistungszahlungen seitens der Merkur regressiert werden können.
Impfreaktionen sind kurzweilig. Die geimpfte Person wird bei der Impfung darüber aufgeklärt. Die private Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten bei Impfreaktionen (in der Regel handelt es sich um Medikamenten- und Arztkosten).
Long-Covid-Symptome: Tritt die gesetzliche Sozialversicherung in die Leistungspflicht ein, über-nehmen auch wir aufgrund dieser Diagnose die noch verbleibenden Kosten, sofern der Patient dafür versichert ist. Das können folgende Behandlungen sein: ambulante Arztkosten, Therapiekosten (Atemtherapie, physikalische Therapien), psychotherapeutische Therapien, Medikamentenkosten oder einen Tagsatz für stationär notwendige Aufenthalt sowie von der SV bewilligte Kur- und Rehaaufenthalte.