Reiseversicherung

Reiseversicherung Merkur Versicherung Österreich

Ein umfassender Reiseschutz

Reiseversicherung

Die Merkur ist Vermittler der HanseMerkur Reiseversicherung und deckt die Risiken auf Reisen unkompliziert und individuell ab, damit Sie mit gutem Gewissen die Ferien genießen können.

Wir bieten Ihnen verschiedene Pakete wie Jahres-, Storno- oder Reiseschutz für Einzelpersonen, Familien sowie Vielreisende.

Die HanseMerkur Reiseversicherung AG gehört zur Deutschen Unternehmensgruppe der HanseMerkur. Seit 2012 gibt es die HanseMerkur Reiseversicherung auch in Österreich.

FAQs Reiseversicherung

Häufige Fragen

  • Wann muss ich meine Reiseversicherung abschließen?
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    Jeder Versicherungsvertrag, der eine Stornoschutzversicherung und die Selbstbehaltsübernahme-Versicherung enthält, muss innerhalb von 3 Werktagen (Montag bis Samstag) nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem zehnten Tag nach Versicherungsabschluss eintreten ("Karenzzeit"). Für die übrigen Versicherungen muss der Vertrag vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Versicherungsschutz besteht immer erst nach Zahlung der Prämie. Ereignisse, die vor der Zahlung der Prämie eingetreten sind, sind nicht versichert.

    Ist Prämieneinzug von einem Konto vereinbart, erfolgt dieser unverzüglich nach Mandatserteilung. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und Sie dem berechtigten Prämieneinzug nicht widersprechen.

    Konnte die Prämie ohne Ihr Verschulden von der HanseMerkur nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach der in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.

  • Kann ich eine Reiseversicherung auch nach Reisebeginn abschließen?
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    Nein. Die Versicherung muss, unabhängig vom Tarif, vor Beginn der Reise für die gesamte Reisedauer abgeschlossen werden.

  • Was tun, wenn sich der Reisezeitraum ändert/verschiebt?
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    Bitte senden Sie mit Angabe Ihrer Polizzennummer das neue Reisedatum an: service@hansemerkur.at. Die HanseMerkur prüft, ob eine Umbuchung des Tarifs notwendig ist.

  • Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
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    Sofern die Abschlussfrist (siehe "Wann muss ich meine Reiseversicherung abschließen?) eingehalten wird, beginnt der Versicherungsschutz für die Stornoschutz-Versicherung und die Selbstbehaltsübernahme-Versicherung mit der Zahlung der Prämie. Bei späterem Abschluss beginnt der Versicherungsschutz mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem 11. Tag nach Versicherungsabschluss. In den übrigen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz nach Prämienzahlung, frühestens jedoch mit Antritt der versicherten Reise. Die Reise gilt in der Reise-Krankenversicherung, soweit nicht für einzelne Leistungen ausdrücklich im Land des Wohnsitzes Versicherungsschutz besteht, mit dem Grenzübertritt ins Ausland als angetreten, in allen anderen Fällen und in den übrigen Versicherungen, wenn die erste Reiseleistung ganz oder zum Teil in Anspruch genommen wird.

  • Besteht Versicherungsschutz bereits für die Hin- und Rückreise?
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    Die Versicherung beginnt am Tag der Ausreise mit Verlassen des Heimatlandes, wenn Sie den Versicherungsbeginn entsprechend beantragt haben. Bei der Berechnung der Reisedauer werden immer der Tag/die Tage der Anreise und der Rückreise (Ankunft im Heimatland) mitversichert.

    Voraussetzung ist außerdem, dass die Prämie bezahlt wurde. Die Reise-Rücktrittsversicherung ist eine Ausnahme. Sie beginnt bereits nach Abschluss mit Zahlung der Prämie und endet mit dem Antritt der Reise.

  • Sind Fotoapparate, Laptops oder sonstige Wertgegenstände geschützt?
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    Foto- und Filmapparate, Laptops etc. sind nur dann durch die Reisegepäckversicherung versichert, wenn sie bestimmungsgemäß gebraucht oder getragen und sicher verwahrt mitgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.